Keine Gäste, Sportbetrieb eingeschränkt, Sauna geschlossen
Liebe Mitglieder, liebe Gäste!
Etwas Gutes vorweg – entgegen den Unsicherheiten im Frühjahr, ob Ihr als Mitglieder das Gelände überhaupt nutzen dürft, ist jetzt eindeutig geregelt: Laut Corona-Schutzverordnung könnt Ihr als Mitglieder das Gelände uneingeschränkt betreten – Gäste hingegen sind nicht gestattet.
Grundsätzlich gilt die Coronaschutzverordnung in vollem Umfang auf unserem Gelände. Alle Aktivitäten müssen sich an ihr und der geltenden Anlage „Hygiene- und Infektionsschutzstandards“ ab 17.10.2020 und weiteren Auflagen messen lassen. Und alle Vorgaben des Staates erfordern weiterhin ein hohes Maß an Achtsamkeit und Rücksichtnahme von Allen – Alt und Jung.
Weitere Details, die sich durch die Corona-Schutzverordnung ergeben:
- Sport: Jeglicher Übungs-, Wettkampf- und Freizeitsport auf den vereinseigenen Sportanlagen ist zurzeit unzulässig. Ausnahme: der Individualsport allein, zu zweit oder ausschließlich mit Personen des eigenen Hausstandes außerhalb geschlossener Räumlichkeiten von Sportanlagen.
- Sauna: Der Saunabetrieb ist zurzeit nicht möglich.
Bitte lest die ausführlichen Informationen in diesem Mitgliederrundschreiben.
Der Vorstand